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Verhalten im Naturschutzgebiet Knielinger See

Aktuelles 04.11.2024

kg, 02.11.2024

Der Knielinger See im Westen von Karlsruhe nahe dem Rhein ist eines der größten Angelgewässer des AVK. Seine Besonderheit ist, dass er komplett im Naturschutzgebiet (NSG) liegt, das sich aus dem NSG Altrhein Maxau (im Norden) und dem NSG Burgau zusammensetzt. Dem entsprechend sind auch durch uns Angler besondere Vorschriften und Einschränkungen einzuhalten.

Dazu kommt noch, dass in den Jahren 2013-16 umfangreiche Baumaßnahmen am Knielinger See mit dem Ziel durchgeführt wurden, den See mit Frischwasser aus dem Rhein zu versorgen und die Einbringung von Nährstoffen aus dem Federbach und damit die weitere Eutrophierung des Sees zu verhindern bzw. wieder umzukehren. Auch daraus entstanden neue Vorgaben für Angler.

Leider hat sich in letzter Zeit vermehrt gezeigt, dass einige wenige Angler und Anglerinnen sich nicht an die Vorschriften halten.

Verhalten beim Angeln

Das richtige Verhalten als Angler/Anglerin am Knielinger See und damit im Naturschutzgebiet ist in den Richtlinien für Angelfischer des AVK (>hier), an die jedes Mitglied des AVK gebunden ist, genau festgelegt. Insbesondere sind hier die Paragrafen

§2: Fischerei mit der Angel;
§8: Allgemeine Auflagen;
§9: Besondere Gewässerauflagen/ Knielinger See;
§10: Benutzung von Booten zum Fischfang und
§11: Befahren von Feld- und Waldwegen


zu beachten.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Angelplätze angelegt werden dürfen, z. B. durch Freischneiden oder Fällen von Gehölzen oder Eingriffen in den Uferbereich. Beim Zugang zum Wasser sind die vorhandenen Wege zu nutzen. Sollte das nicht möglich sein, hat der Zugang zum Wasser auf dem kürzesten möglichen Weg erfolgen. Pfade dürfen nicht angelegt werden. Weiterhin ist es verboten, Feuer anzumachen – dazu gehört auch das Grillen- zu zelten, zu lagern und zu baden.

Wo darf nicht geangelt werden?

In der folgenden Abbildung (durch anklicken vergrößern) sind die Gewässerabschnitte und Bauwerke gekennzeichnet, die durch die Sanierungsmaßnahmen entstanden sind und an denen das Angeln verboten ist. Am Textende sind Fotos dieser Abschnitte.

Dazu gehören im Süden das Einlassbauwerk am Rheinhafen und der gesamte Zulaufgraben in den See. Weiterhin sind etwa 150 m Uferbereich links und rechts der Einmündung des Zulaufgrabens gesperrt. In den genannten Bereichen ist das Angeln verboten.

Im Norden/Nordosten ist das Angeln verboten im gesamten Bypass-Kanal des Federbachs und vom Dammbauwerk aus , das den Federbach vom See abschneidet sowie an der Hechtspitze vom Ufer aus. Weiterhin von der neuen Brücke bei der Einmündung des Federbach-Bypasses in den Willichgraben. Außerdem ist das Angeln rund um das Auslassbauwerk und in dem daneben befindlichen Fischweg verboten.

In dem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich auf die Landesfischereiverordnung (LFischVO) hin, in der in §7 Fischerei in Fischwegen steht: „In den Fischwegen sowie in einem Umkreis von 30 m, im Rhein von 50 m oberhalb und unterhalb der Ein- und Ausgänge ist jede Art des Fischfangs verboten.“

Angler sind Vorbilder

Der Knielinger See ist ein beliebtes und insbesondere in der wärmeren Jahreszeit vielgenutztes Naherholungsgebiet für Menschen aus der näheren und weiteren Umgebung. Dabei kommt es oft, meist aus Unwissenheit, zu Verstößen gegen die Bestimmungen in Naturschutzgebieten. Um so wichtiger ist, dass wir Anglerinnen und Angler uns richtig verhalten. Auf uns wird geachtet. Fehlverhalten einzelner wird leider sehr schnell auf die gesamte Anglergemeinschaft übertragen.

Durch Ihr richtiges Verhalten am Wasser tragen Sie entscheidend dazu bei, dass wir unserer Verantwortung für Natur und Umwelt gerecht werden.

Fotos

 


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