Anglerverein Karlsruhe e.V.

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Jugendangeln - Termine 2024

Termine Jugendangeln 2024

Termine als pdf-Datei (►hier)

Die Fischerjugend des AVK

Sehr geehrte Eltern, liebe Angelfreunde, liebe Jugendliche,

der Anglerverein Karlsruhe legt in seiner Vereinsarbeit großen Wert auf die Jugendarbeit, da junge Menschen für ein aktives und intaktes Vereinsleben unverzichtbar sind. Unsere Jugendgruppe umfasst zur Zeit 25 Jugendliche im Alter zwischen 10 und 16 Jahre und trifft sich regelmäßig zu gemeinsamen Aktivitäten.

 

Dank der hervorragenden Arbeit  unseres Jugendwartes Sven Meyer und Niklas Stark, wird die Mitgliedschaft für Ihre Kinder in unserem Verein nie langweilig werden. Gerade in Zeiten zunehmender Orientierungslosigkeit bei Jugendlichen ist es wichtig, das Zusammengehörigkeitsgefühl zu fördern und der Jugend das richtige Verhalten in der Natur und den Umgang mit ihr zu  vermitteln.

Natürlich wollen wir auch die Begeisterung für die Angelfischerei wecken. Verteilt über das gesamte Jahr bieten wir für Ihre Kinder regelmäßige Jugendtreffen, praktische Unterweisungen in der Anfertigung von Vorfächern und anderem Angelgerät sowie Jugendausbildungsfischen an. Selbstverständlich sind bei uns auch Mädchen willkommen. Manchmal ist es nur ein lustiges Beisammensein, woran Sie natürlich auch selbst teilnehmen können.

 

 

Liebe Jugendliche,
es ist unser Ziel, euch in unserer Jugendgruppe zusammen mit anderen  Altersgenossen bei lockeren und interessanten Veranstaltungen und Treffs zu fairen und guten Anglern auszubilden. Wie ihr wisst, ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Aller Anfang ist bekanntlich schwer.
Ab welchem Alter dürft ihr mit Zustimmung Eurer Eltern in den Verein eintreten und fischen?

Ihr müsst
  • mindestens das 10. Lebensjahr vollendet haben,
  • einen Jugendfischereischein besitzen,
  • den Fisch als Kreatur behandeln und die Natur achten,
  • sowie die Satzungen und die vom Verein erlassenen Richtlinien für die Angler einhalten

und ihr dürft
  • im Alter zwischen 10 und 15 Jahren (vor Vollendung des 16. Lebensjahres)
  • ohne Fischereiprüfung trotz Jugendfischereischein nur unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Angelberechtigung beim AVK in unseren Gewässern den  Fischfang ausüben.
  • Dies gilt nicht nach erfolgreicher Teilnahme an einer Fischereiprüfung.

Alles andere und noch viel mehr erfahrt ihr in unserer Geschäftsstelle in der Heweghstraße 3 (Tel.: 0721-591845).
 
Bitte bringt folgende unterschriebene Einverständniserklärung mit. Ihr findet sie direkt (►hier).
 

Eure

Sven Meyer (Jugendleiter) & Niklas Stark (Jugendbetreuer)     

 

Jugendfischereischein

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendfischereischein finden sich im § 32 des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (hier)
 

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