Vorbereitung zur Fischerprüfung
Ausübung der Fischerei - nur mit staatlichem Fischereischein
Das baden-württembergische Fischereigesetz schreibt vor, dass jeder, der in Baden-Württemberg die Fischerei ausüben will, einen gültigen staatlichen Fischereischein besitzen und mit sich führen muss. Darüber hinaus benötigt man zur Angelfischerei noch einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer, der vom Fischereirechtsinhaber bzw. Pächter ausgegeben wird. Meist sind dies die Anglervereine.
Bestandene Prüfung ist Voraussetzung
Den staatlichen Fischereischein bekommt man nur, wenn man die staatliche Fischereiprüfung bestanden hat. Voraussetzung für die Zulassung zu dieser Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang, der entsprechend § 14 der Landesfischereiverordnung folgende Sachgebiete umfasst:
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde,
- Gewässerökologie und Fischhege,
- Gerätekunde, Fangtechnik, Behandlung, Verwertung der gefangenen Fisch
4.1 Theoretische Ausbildung
4.2 Praktische Ausbildung (Praxistag) - Fischereirechtliche und andere fürt die Fischerei bedeutende Rechtsvorschriften
Nach bestandener Prüfung kann unter Vorlage des Prüfungszeugnisses bei der zuständigen Gemeinde ein Fischereischein auf Lebenszeit beantragt werden. Nach dem Bezahlen der Fischereiabgabe (derzeit 8,- Euro/Jahr) und der Verwaltungsgebühr wird dieser ausgehändigt .
Informationen zum Fischereischein für ausländische Mitbürger
wählen Sie eine Sprache aus:
►Englisch ►Französisch ►Polnisch ►Rumänisch ►Russisch ►Spanisch