Alb
Die genauen Bestimmungen für dieses Gewässer entnehmen Sie bitte den "Richtlinien für Angelfischer des AVK" (►hier) und der aktuellen Gewässerkarte, die auf der Geschäftsstelle erworben werden kann. Sie enthält auch weitere Information wie z.B. zu Anfahrtswegen, Schranken usw.
Die Alb
Die Alb entspringt im Nordschwarzwald rund einen Kilometer südöstlich des Berges Teufelsmühle auf rund 740 m über N.N. Auf ihrem Weg nach Norden durchfließt sie ab Bad Herrenalb das Albtal mit Frauenalb, Marxzell und Fischweier. Bei Ettlingen verlässt sie den Schwarzwald und gelangt in die Rheinebene. Sie unterquert die Autobahn A5 in Richtung Karlsruhe und durchfließt das südliche und westliche Stadtgebiet mit der Günther-Klotz-Anlage. Ab Maxau durchquert die Alb das Gelände der Miro-Raffinerie und mündet nach rund 51 km schließlich nördlich des Verbindungskanals zum Karlsruher Ölhafen in den Rhein.
Albmündung beim Karlsruher Ölhafen
Die Alb ist Programmgewässer für die Wiederansiedelung des Lachses und anderer Wanderfische in Baden-Württemberg (hier). Der Anglerverein Karlsruhe e.V. (AVK) beteiligt sich seit vielen Jahren an diesem Programm und zieht jedes Jahr in seinem Bruthaus junge Lachse auf, die dann in der Alb ausgesetzt werden.
Alb - Pachtgewässer des AVK
Die Alb ist Pachtgewässer des AVK und wird in drei Abschnitte unteteilt:
oberes Albstück,
mittleres Albstück und
unteres Albstück.
Oberes Albstück mit Reiherbach
Der Abschnitt „Oberes Albstück mit Reiherbach" erstreckt sich von der Gemarkungsgrenze Ettlingen ab der A5-Autobahnbrücke bis zur Mündung des Malscher Landgrabens am Bulacher Kreuz.
Dieser Albabschnitt darf nur mit der Fliegenrute beangelt werden. Das Angeln im Bereich des Rüppurrer Friedhofs ist verboten. Zu den beiden Fischtreppen muss ein Mindestabstand von 30 Metern eingehalten werden.
Während der Salmonidenschonzeit ist das obere Albstück mit Reiherbach für die Fischerei gesperrt.
Der Abschnitt oberes Albstück darf nur mit einer Sonderberechtigung, dem AVK-Salmoniden-Fischereierlaubnisschein, befischt werden. Dieser Schein muss jährlich beantragt werden und wird gegen eine Gebühr von zurzeit 35,- Euro pro Jahr ausgegeben. Da die Zahl der Erlaubnisscheine begrenzt ist, empfiehlt es sich, den Antrag möglichst früh zu stellen.
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Fotos:
Mittleres Albstück
Der Abschnitt Mittlere Alb reicht von der Einmündung des Malscher Landgrabens bis zum Wehr an der Appenmühle. Dieser Abschnitt darf nur mit Kunstköder und Einzelschonhaken befischt werden! Naturköder (Würmer, Maden etc.) sind verboten.
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Fotos:
Wichtig: Der Albabschnitt zwischen mittlerem und unterem Albstück darf nicht befischt werden!
Unteres Albstück
Der Abschnitt Untere Alb reicht von der Ludwig-Dürr-Brücke bis zum Leitsteg Knielingen. Im unteren Albstück dürfen alle Erlaubnisscheininhaber angeln! Hier sind alle zulässigen Fanggeräte und Fangarten erlaubt.
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Fotos: