Anglerverein Karlsruhe e.V.

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Baggersee Illingen

 

Der "Illinger Kieswerksee" liegt innerhalb des Naturschutzgebietes "Auer Köpfle – Illinger Altrhein –Motherner Wörth" und grenzt mit einer schmalen Landzunge an seiner Südwestseite direkt an den Goldkanal. Bis zur Rheinkorrektur durch Tulla lag diese Fläche auf elsässischem Hoheitsgebiet, weshalb das Nutzungsrecht noch immer bei der Gemeinde Mothern liegt. Die Fischerei erfolgt allerdings -wie im Goldkanal- nach deutschen Fischereiregeln.

Die Geburtsstunde des künstlichen Sees war der 1957 beginnende Kiesabbau, der 2004 endgültig eingestellt wurde. Das ca. 47 ha große Gewässer misst an seiner längsten Stelle knapp 1,3 Kilometer und hat eine Breite von etwa 550 Meter. Der kiesige und überwiegend vegetationsfreie Grund des Sees ist annähend konturenfrei und hat mit wenigen Flachwasserzonen an der Süd- und Ostseite eine fast einheitliche Tiefe von ca. 47 Metern. Dennoch überrascht die exzellente Wasserqualität, wo bis in große Tiefen ein hoher Sauerstoffgehalt anzutreffen ist. Weitere Details werden noch durch unseren Gewässerwart per Echolot erkundet.

Der See ist direkt über einen Altrheinarm mit dem Vollrhein verbunden und hat damit als natürliches Überflutungsbecken eine Art Polderfunktion für die rheinabwärts gelegenen Anlieger. Bei steigenden Wasserständen im Rhein strömt das Hochwasser zunächst von Norden her (rheinaufwärts) quasi "rückwärts" über einen Altrheinarm in den See. Erst bei höheren Wasserständen werden die drei künstlich angelegten Hochwasserabläufe zwischen Goldkanal und Illinger See überströmt. Die Fließrichtung dreht sich dann um und entspricht wieder dem natürlichen Gefälle. Bei großen Hochwasserereignissen wird auch der Leinpfad (grün eingezeichneter Fahrweg an der Ostseite) überflutet, der von Anglern mit Durchfahrtsgenehmigung des AVK befahren werden darf.

Die Uferzonen sind aus Naturschutzgründen nur eingeschränkt für den Fischfang freigegeben. Entlang der Landzunge an der Nordwestseite besteht ab der nördlichen Spitze des Sees bis zum ersten Hochwasserüberlauf (Länge ca. 100 Meter) ein ganzjähriges Angelverbot. Zusätzlich darf an der gegenüber liegenden Nordostseite zwischen der Nordspitze des Sees und dem Altrheineinlauf bei der Rinnbrücke (siehe vorläufige Gewässerkarte) nur in der Zeit vom 15.08. – 15.02. eines Jahres gefischt werden. Der restliche und damit überwiegende Teil der Uferzonen steht den Anglern uneingeschränkt zur Verfügung. Obwohl durch die Mitte des Sees ein "Kanuwanderweg" verläuft, lassen die naturschutzrechtlichen Vorgaben ein Einbringen von Booten derzeit nicht zu. Durch Verhandlungen mit der Naturschutzbehörde wird versucht, dieses Verbot zumindest für die Südhälfte des Sees aufzulockern. Wassersportliche Aktivitäten, außer Angeln, sind im See ganzjährig verboten. Trotz dieser Beschränkungen ist eine gute Erreichbarkeit des Sees mit dem Auto (siehe Anfahrtsskizze) sichergestellt.

In dem fischreichen Gewässer tummeln sich noch kapitale Hechte, Zander, Karpfen und Welse. Auch der Aalbestand ist gut. Die zugänglichen Uferbereiche sollen für Hechte und Zander gute Fangstellen sein. Die Fische schmecken dank der Wasserqualität sehr gut. Orientiert an den Fangregeln des Vorpächters besteht im See auch seitens des AVK eine Fangbeschränkung von insgesamt zwei Gutfischen (2 Hechte oder 2 Zander oder 1 Hecht und 1 Zander) pro Angler und Tag. Die Fangregeln für diesen See werden alsbald in die Richtlinien und die Gewässerkarten des AVK eingearbeitet. Der See wird ab sofort bei Besatzmaßnahmen berücksichtigt.

Dies alles soll aus Sicht des AVK auch so erhalten bleiben, ohne die umweltfreundliche Fischerei noch mehr mit naturschutzrechtlichen Auflagen einzuschränken. Alle Mitglieder des AVK sind daher dazu aufgefordert, die bestehenden Spielregeln einzuhalten.

 

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