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Die Fischerjugend des AVK
Sehr geehrte Eltern, liebe Angelfreunde, liebe Jugendliche,
der Anglerverein Karlsruhe legt in seiner Vereinsarbeit großen Wert auf die Jugendarbeit, da junge Menschen für ein aktives und intaktes Vereinsleben unverzichtbar sind. Unsere Jugendgruppe umfasst zur Zeit 25 Jugendliche im Alter zwischen 10 und 16 Jahre und trifft sich regelmäßig zu gemeinsamen Aktivitäten.
Dank der hervorragenden Arbeit unseres Jugendwartes Sven Meyer und Andreas Holl, wird die Mitgliedschaft für Ihre Kinder in unserem Verein nie langweilig werden. Gerade in Zeiten zunehmender Orientierungslosigkeit bei Jugendlichen ist es wichtig, das Zusammengehörigkeitsgefühl zu fördern und der Jugend das richtige Verhalten in der Natur und den Umgang mit ihr zu vermitteln.
Natürlich wollen wir auch die Begeisterung für die Angelfischerei wecken. Verteilt über das gesamte Jahr bieten wir für Ihre Kinder regelmäßige Jugendtreffen, praktische Unterweisungen in der Anfertigung von Vorfächern und anderem Angelgerät sowie Jugendausbildungsfischen an. Selbstverständlich sind bei uns auch Mädchen willkommen. Manchmal ist es nur ein lustiges Beisammensein, woran Sie natürlich auch selbst teilnehmen können.
Liebe Jugendliche,
Ihr müsst
- mindestens das 7. Lebensjahr vollendet haben,
- einen Jugendfischereischein besitzen,
- den Fisch als Kreatur behandeln und die Natur achten,
- sowie die Satzungen und die vom Verein erlassenen Richtlinien für die Angler einhalten
und ihr dürft
- im Alter zwischen 10 und 15 Jahren (vor Vollendung des 16. Lebensjahres)
- ohne Fischereiprüfung trotz Jugendfischereischein nur unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Angelberechtigung beim AVK in unseren Gewässern den Fischfang ausüben.
- Dies gilt nicht nach erfolgreicher Teilnahme an einer Fischereiprüfung.
Alles andere und noch viel mehr erfahrt ihr in unserer Geschäftsstelle in der Heweghstraße 3 (Tel.: 0721-591845).
Eure
Sven Meyer (Jugendleiter) & Andreas Holl (Jugendbetreuer)
Altersgrenze des Jugendfischereischeins von 10 auf sieben Jahre abgesenkt
Der Landesfischereiverband Baden Württemberg schreibt auf seiner Website (►hier):
Die Absenkung der Altersgrenze für den Jugendfischereischein für Kinder von zehn auf sieben Jahren ist rechtskräftig.
Am 9. Oktober 2024 wurde im Landtag Baden-Württemberg mehrheitlich beschlossen, dass die im Fischereigesetz für Baden-Württemberg festgelegte Altersgrenze, ab der Kindern der Jugendfischereischein erteilt werden kann, von zehn auf sieben Jahre gesenkt wird.
Der Gesetzesbeschluss des Landtags zur Änderung des Mindestalters von zehn auf sieben Jahre für die Ausstellung von Jugendfischereischeinen
wurde am 23. Oktober 2024 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht und ist damit ab dem 24. Oktober rechtskräftig
Das ist ein großer Erfolg für uns Angler. Endlich können wir auch unsere jüngeren Kinder mit ans Gewässer nehmen und frühzeitig für die Fischerei begeistern.
Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg hat sich seit vielen Jahren für diese Gesetzesänderung zur Herabsetzung des Mindestalters eingesetzt.
Hier können Sie das Gesetzesblatt einsehen.
Für die Änderungen im Fischereigesetz sind Artikel 1 und Artikel 9 relevant.