Anglerverein Karlsruhe e.V.

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Hinweis für Bootsbesitzer zur Benutzung von Motoren

Aus gegebenem Anlass wird aufgrund zahlreicher Anfragen auf der Geschäftsstelle des Anglervereins Karlsruhe (AVK) wegen der Erlaubnis, Angelboote mit einem Motor zu betreiben, nachstehende Information bekannt gegeben:

Der AVK kann und darf keine Erlaubnis für die Benutzung eines Motors erteilen.Hierfür sind ausschließlich die örtlich zuständigen Wasserbehörden zuständig. Es kann seitens des AVK auch kein Antrag auf eine pauschale Genehmigung für Bootsnutzer des Vereins gestellt werden.

Anträge müssen durch das jeweilige Mitglied direkt an die Behörde mit einer entsprechenden Begründung übermittelt werden.

Alleine die Mitgliedschaft in einem Anglerverein stellt für die Behörde noch keinen Grund dar, eine solche Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

Die Aussicht auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist aufgrund der engen rechtlichen Vorgaben allerdings sehr gering.

Lediglich im Rhein (Vollstrom) als Bundeswasserstraße ist es gestattet, zum Antrieb des Bootes einen Motor zu nutzen. Hierbei muss zwischen dem führerscheinfreien  Motor und dem Antrieb unterschieden werden, für den der Sportbootführerschein „Binnen“ erforderlich ist.

Abschließend erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass Zuwiderhandlungen mit relativ hohen Bußgeldern geahndet werden.

(Axel Schönwitz, 2016,02,17)

 

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